Allgemeines
Schimmel bzw. Schimmelpilz ist ein umgangssprachlicher Sammelbegriff
für eine heterogene Gruppe von Pilzen.
Der Biologe versteht
darunter Fadenpilze aus mehreren Pilzgruppen (Zygomyceten, Ascomyceten,
Fungi imperpecti). Die einzelnen Schimmelpilzarten werden mit einem
lateinischen Doppelnamen bezeichnet, wobei der erste Namensteil die
Gattung (z.B. Stachybotrys, Penicillium, Aspergillus etc.) und der
zweite Namensteil die Art (Stachyobotrys chartarum, Penicilium
chrysogenum, Aspergillus flavus etc.) charakterisiert.
Schimmelpilze werden als faseriger, flockiger und vielfältig
gefärbter Überzug auf organischem Material sichtbar. Von
diesem geht meist ein auffälliger modriger Geruch aus.
Optimale Wachstumsbedingungen sind:
relative Luftfeuchtigkeit von 80%
Temperatur um 20°C
Verbreitung
Zuerst bildet sich aus einer zufällig auf die Unterlage gefallenen
Schimmelpilzspore eine fädige Struktur, das sogenannte Mycel.
Dieses besteht aus mikroskopisch kleinen Pilzfäden, die sich nach
allen Seiten ausbreiten. An ihrer Spitze wachsen sie mit großer
Geschwindigkeit weiter, so dass der Schimmel schnell große
Flächen überwuchern kann. Als heterotrophe Organismen
ernähren sich Schimmelpilze von organischem Material.
In Gebäuden zählen dazu: Tapete, Kleister, Karton, Holz, Kunststoffdichtungen
Schimmelpilze zersetzen das Material und spielen eine wichtige Rolle im
Kohlenstoffkreislauf der Natur.
Gefährdungspotential
Schimmelpilze stellen ein starkes, leider vielfach immer
noch unterschätztes Gesundheitsrisiko dar.
Neben dem direkten Wachstum auf menschlichen Organen (systemische Mykosen),
die vor allem bei immungeschwächten und immunsupprimierten Personen eine Rolle
spielt, weisen fast alle Schimmelsporen ein hohes allergisches
Potential auf.
Auch können Stoffwechselprodukte (Mykotoxine) und Schimmelpilzbestandteile giftig sein.
Zur Minimierung des Gesundheitsrisikos sind daher Grenzwerte für die
Schimmelpilzbelastung festgelegt, die nicht überschritten werden
sollten. Werden diese Werte überschritten, besteht dringender Handlungsbedarf.
In Extremfällen kann eine sofortige Schließung der
Räume oder Auszug aus der Wohnung notwendig sein.
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