Nachfolgend finden Sie einige Beispiele aus der Praxis.

1) Schimmelpilzbefall durch unzureichende Wärmedämmung

Bei einer Wohnungsbegehung wurde Schimmelpilzbefall verstärkt in einer Ecke in Fußbodennähe festgestellt. Es ist erkennbar, das sowohl die aufgeklebte Tapete und die angebrachte Holzfußleiste als auch der Putzuntergrund von Schimmel befallen ist.
Ein muffig-moderiger Geruch war feststellbar. Zur Feststellung des Schadensausmaßes wurde ein Teil der Tapete entfernt.


Schimmelbildung an einer Außenecke im Bereich des Fußbodens

Beim nachfolgenden Gebäudecheck wurde eine fehlerhaft ausgeführte Perimeterdämmung als Ursache identifiziert.


Fehlerhaft ausgeführte Perimeterdämmung im Bodenbereich

Deutlich erkennbar ist, dass die nachträglich aufgebrachte Dämmung 30 cm über dem Erdboden endet. Die Gebäudeecke weist im unteren Teil keinerlei Dämmung auf, sodass hier eine Wärme- bzw. Kältebrücke geschaffen wurde. Schimmelpilzbildung bei niedrigen Außentemperaturen ist die zwangsläufige Folge. Zur nachhaltigen Ursachenbekämpfung wurde empfohlen, dass Streifenfundament seitlich freizulegen und die Perimeterdämmung im Bereich des Fundamentes nach den anerkannten Regeln der Technik bis unter das Erdniveau auszuführen.

Im Innenraum muss die befallene Tapete, die Fußleiste und der Putzuntergrund großzügig bis in den nicht kontaminierten Bereich entfernt und erneuert werden.

2) Schimmelpilzbefall durch Eindringen von Regenwasser in eine nicht abgedichtete Bewegungsfuge

Bei einer Wohnungsbegehung wurde Schimmelpilzbefall im oberen Bereich einer Gebäudetrennwand festgestellt.  Die Wand wies eine deutlich erhöhte Oberflächenfeuchte auf. Für diese eher untypische Erscheinungsweise konnte bei der anschließenden Gebäudebegehung als Ursache die mangelnde Abdichtung zum Nachbargebäude ausgemacht werden.
Durch den vorhandenen Riss dringt Regenwasser zwischen die Trennwände ein und führt zu deren Durchfeuchtung. Schimmelpilzwachstum war die zwangsläufige Folge.






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